Mit der neuen Inkasso-Integration profitieren Sie von einem besonderen Service: 1159 Finance bietet Ihnen in den ersten sechs Monaten der Vertragslaufzeit eine kostenlose Bearbeitung aller überfälligen Forderungen an.

Das bedeutet, dass selbst bereits abgeschriebene Forderungen in einem unverbindlichen Versuch fair und nachhaltig eingezogen werden können. Im Erfolgsfall können diese Einnahmen durch Ihren Steuerberater als außerordentlicher Umsatz verbucht werden, wodurch Sie nicht nur Ihre Finanzen entlasten, sondern auch Ihre Liquidität nachhaltig steigern können.

Es war noch nie so einfach, Ihre offene Rechnungen effizient zu verwalten und dabei Ihre finanziellen Ressourcen zu stärken!

Die Inkasso-Integration mit 1159 Finance ist jetzt für alle Kunden verfügbar.

Sie können die Integration unter Einstellungen > Partneranbindungen/Finanzen > Inkasso aktivieren.


Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Inkasso-Integration

Während der Testphase haben wir die häufigsten Fragen unserer Kunden gesammelt, um Ihnen den Einstieg so reibungslos wie möglich zu gestalten.

 

FAQs zur Anbietervergütung

Gibt es eine Mindestlaufzeit oder Grundgebühren für die Nutzung Ihrer Dienstleistung?

Nein, es gibt keine Mindestlaufzeit, Grundgebühren oder Kosten für eine Mitgliedschaft. Sollten keine Forderungen mehr übergeben werden, bleibt der Vertrag bis zu einer Kündigung inaktiv und verursacht keine weiteren Kosten.

Warum wird eine Fallgebühr für Inkassodienstleistungen erhoben?

Aufgrund gesetzlicher Änderungen und Verbraucherbeschwerden sind Inkassodienstleistungen nicht mehr kostenlos zulässig. Daher erheben wir nach einem halben Jahr eine geringe Fallgebühr von 2,50 € bis maximal 5,00 €. Im ersten halben Jahr bieten wir Ihnen jedoch die Möglichkeit, alle offenen Forderungen ohne Gebühr zu übergeben.

Wann muss ich für die Inkassokosten aufgekommen?

Die Inkassokosten werden der Praxis vorab in Rechnung gestellt, wenn der Schuldner die Hauptforderung ohne Inkassokosten nach Erhalt des 1159 Finance-Mahnschreibens direkt an die Praxis bezahlt. Sobald die eingegangene Zahlung der 1159 Finance gemeldet wird, erhält der Schuldner eine weitere Zahlungsaufforderung mit der Bitte, auch die noch offenen Inkassokosten auszugleichen. Sobald dies geschieht, erhält die Praxis die Inkassokosten zurück.

 

FAQs zum Mahnlauf

Warum kann ich trotz Vertrag keine Forderungen übergeben?

Sobald der Vertrag durch die Praxis unterschrieben wurden, wird das Praxisnetzwerk auf Seiten der 1159 Finance automatisch angelegt. Allerdings wird dieses erst freigeschaltet, sobald der Vertrag auch durch die 1159 Finance überprüft und unterschrieben wurde. In der Regel dauert dieser Prozess nicht länger als 24h während der regulären Arbeitstage.

Was passiert, wenn meine Forderungen bereits angeschrieben wurden?

Das ist kein Problem. Bereits angeschriebene Forderungen können bei erfolgreicher Beitreibung steuerrechtlich als außerordentlicher Umsatz wieder eingebucht werden.

Was passiert nach der rechtsanwaltlichen Zahlungsaufforderung?

Sollte auch die rechtsanwaltliche Zahlungsaufforderung erfolglos sein, wird gemeinsam beschlossen, ob ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden soll. Dies geschieht nie automatisch, sondern immer in gemeinsamer Absprache.

Wie wird entschieden, ob ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist?

Bevor ein gerichtliches Verfahren in Betracht gezogen wird, führen wir unter anderem eine SCHUFA-Auskunft durch, um die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit zu prüfen. So stellen wir sicher, dass ein solches Verfahren eine erfolgversprechende Option darstellt.

 

Weitere Infos erhalten Sie in unserem Blogartikel „Forderungsmanagement einfach gemacht: Das neue Inkasso-System von inBehandlung“. Außerdem finden Sie hier eine genaue Beschreibung der Schnittstelle: „Integration mit Inkasso 1159“.

 

Wir unterstützen Sie gerne! Testen Sie jetzt kostenlos inBehandlung. Bei Fragen oder Anmerkungen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@inbehandlung.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0821 – 907 805 14 an – wir freuen uns von Ihnen zu hören!