E-Rechnungen inBehandlungMit der Einführung der E-Rechnungspflicht steht Deutschland vor einem wichtigen Meilenstein in der Digitalisierung des Rechnungswesens. Durch die Umstellung auf elektronische Rechnungen wird die Effizienz im Rechnungsprozess deutlich gesteigert. Unsere Tierarztsoftware inBehandlung möchte Tierarztpraxen bei diesem Übergang unterstützen. Im Fokus steht dabei die Implementierung von E-Rechnungen in der Tierarztsoftware, um spezifischen Praxisanforderungen gerecht zu werden.

Rechtlicher Zeitplan für die Umsetzung der E-Rechnungen

Die Umstellung auf die E-Rechnungspflicht erfolgt schrittweise bis zum Jahr 2028, wie von DATEV definiert:

  • Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Obwohl dies in erster Linie die Verwaltung eingehender Rechnungen betrifft und somit nicht direkt die Funktionalität unserer Praxissoftware inBehandlung beeinflusst, sollten sich Tierarztpraxen darauf vorbereiten, dass ihre Systeme dafür geeignet sind.
  • 2027: Große Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu versenden.
  • 2028: Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, müssen elektronische Rechnungen versenden können, sodass E-Rechnungen zum Standard im Markt werden.

Wie unterstützt die Praxissoftware inBehandlung die Umstellung auf E-Rechnungen?

Um unseren Kunden einen reibungslosen Übergang zur E-Rechnung zu ermöglichen, integrieren wir die Erstellung von Rechnungen im ZUGFeRD-Format. Dieses Format ist ein in Deutschland gesetzlich anerkannter Standard, der eine menschenlesbare PDF mit eingebetteten XML-Daten kombiniert. Somit wird sowohl die manuelle als auch die automatische Verarbeitung von Rechnungen erleichtert.

Wir sind derzeit in den letzten Testphasen und planen, diese Funktion bis zum 01.01.2025 bereitzustellen.

 

 

Häufig gestellte Fragen – FAQs: E-Rechnungen und Praxissoftware

Was ist die E-Rechnungspflicht?

Die E-Rechnungspflicht ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Sie schreibt vor, dass im B2B-Geschäftsverkehr der Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) im Unternehmen ermöglicht werden muss.

Darüber hinaus besteht ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich auch die Verpflichtung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen. Allerdings hat der Gesetzgeber aufgrund des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 für Rechnungsaussteller vorgesehen. Diese Übergangsregelungen sollen den Unternehmen mehr Zeit geben, ihre Systeme und Prozesse an die neuen Anforderungen anzupassen.

Unstrukturierte Daten erfüllen zukünftig nicht mehr die Anforderungen der E-Rechnungspflicht und des Wachstumschancengesetzes. Eine Rechnung, die lediglich als Bilddatei oder als PDF ohne strukturierte Daten vorliegt, entspricht nicht den vorgeschriebenen E-Rechnungsstandards und wird somit nicht als rechtskonforme elektronische Rechnung anerkannt.

Warum sind elektronische Rechnungen notwendig?

Elektronische Rechnungen verbessern die Effizienz, Genauigkeit und Compliance bei finanziellen Transaktionen. Sie ermöglichen eine schnellere Verarbeitung, minimieren Fehler und reduzieren die administrative Belastung für Unternehmen und Steuerbehörden.

Wie ist die Praxissoftware inBehandlung für diese Änderung vorbereitet?

Wir haben inBehandlung dahingehend aktualisiert, dass Rechnungen im ZUGFeRD E-Rechnungsformat erzeugt werden, um die Einhaltung der neuen Vorschriften sicherzustellen. Das System erlaubt es auch, ZUGFeRD-Rechnungen direkt über unsere Rechnungsplattform an Kunden zu versenden. Insbesondere die Integration von E-Rechnungen in die Tierarztsoftware hilft Tierarztpraxen, den Übergang nahtlos zu gestalten.

Muss ich Änderungen vornehmen, um diese Funktion zu nutzen?

Nein, es sind keine signifikanten Änderungen erforderlich. inBehandlung generiert die Rechnungen automatisch im korrekten Format. Allerdings ist es wichtig, Ihre Kundendaten in Ihrem System aktuell zu halten.

Was passiert, wenn meine Rechnungen nicht den E-Rechnungsstandard erfüllen?

Nicht-konforme Rechnungen könnten von Geschäftspartnern oder Steuerbehörden zurückgewiesen werden, was zu Verzögerungen und administrativen Komplikationen führen kann. Unsere aktualisierte Lösung stellt sicher, dass Ihre Rechnungen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Wie kann ich meine Praxis auf die E-Rechnungspflicht vorbereiten?

Überprüfen und aktualisieren Sie Ihre Stammdaten, einschließlich Kundendetails und USt-IDs. Machen Sie sich mit den neuen Rechnungsformaten in inBehandlung vertraut.

Was ist mit dem Empfang elektronischer Rechnungen?

Obwohl inBehandlung ausgehende Rechnungen im korrekten Format verarbeitet, kümmert sich die Software nicht um eingehende Rechnungen. Praxismanager müssen sicherstellen, dass ihre Systeme für den Empfang elektronischer Formate eingerichtet sind.

Wie werde ich während dieser Umstellung unterstützt?

Wir sind bereit, Sie bei jedem Schritt zu begleiten und sorgen dafür, dass unsere Wissensdatenbank stets mit den neuesten Anwendungsfällen und Informationen aktualisiert wird, um Ihnen den bestmöglichen Support zu bieten.

Durch die Nutzung von E-Rechnungen in der Tierarztsoftware inBehandlung sind Sie bestens auf die Anforderungen der E-Rechnungspflicht vorbereitet und können die Effizienz Ihrer Praxis weiter steigern. Entdecken Sie weitere praktische digitale Funktionen unserer Praxissoftware zum Thema Abrechnung. Wir freuen uns, Sie in Ihrem Praxisalltag zu unterstützen. Testen Sie jetzt kostenlos inBehandlung!